Das Wasser steht im Becken, die Toilette läuft nicht ab – und in einer Mietwohnung lautet die erste Frage oft: „Abfluss verstopft wer zahlt die Rohrreinigung?“ Viele Mieter gehen davon aus, dass sie die Kosten selbst tragen müssen. Das stimmt in vielen Fällen nicht. In diesem Beitrag erklären wir verständlich, was grundsätzlich gilt, wann Mieter zahlen müssen und wie Sie im Ernstfall richtig vorgehen.
Kurz gesagt: Grundsätzlich trägt der Vermieter die Kosten der Rohrreinigung. Der Mieter zahlt nur, wenn er die Verstopfung nachweislich durch unsachgemäße Nutzung verursacht hat. Melden Sie den Schaden unverzüglich dem Vermieter und beauftragen Sie nur im Notfall oder wenn er nicht reagiert selbst einen Fachbetrieb.
Abfluss verstopft wer zahlt? Die Grundregel
Der Vermieter muss die Wohnung in einem Zustand erhalten, in dem sie vertragsgemäß genutzt werden kann. Diese Instandhaltungspflicht ergibt sich aus § 535 BGB. Dazu gehören auch funktionierende Abwasserleitungen. Ist ein Rohr verstopft, trägt deshalb grundsätzlich der Vermieter die Kosten der Rohrreinigung.
Das gilt unabhängig davon, ob die Toilette, die Dusche oder der Küchenabfluss betroffen ist. Entscheidend ist nicht der Ort, sondern die Ursache der Verstopfung. Wer also im Internet nach „Abfluss verstopft wer zahlt“ sucht, sollte zuerst klären, wodurch das Rohr blockiert wurde. Ablagerungen, die sich über Jahre in der Leitung gebildet haben, oder ein beschädigtes Rohr fallen in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Anders sieht es aus, wenn der Mieter selbst etwas in den Abfluss gegeben hat, das dort nicht hingehört.
Wann muss der Mieter zahlen?
Der Mieter muss die Kosten übernehmen, wenn er die Verstopfung nachweislich durch unsachgemäße Nutzung verursacht hat. Typische Beispiele sind:
- Feuchttücher, die in der Toilette entsorgt wurden,
- Hygieneartikel wie Binden, Tampons oder Wattestäbchen im WC,
- Essensreste, die über die Küchenspüle entsorgt wurden.
Wichtig ist das Wort „nachweislich“: Der Vermieter muss grundsätzlich darlegen und beweisen, dass die Ursache nicht im Leitungssystem liegt und dass der Mieter die Verstopfung verursacht hat. Lässt sich das nicht klären, etwa weil mehrere Parteien an dieselbe Leitung angeschlossen sind oder die Rohre alt und verengt sind, bleibt es in der Regel bei der Kostentragung durch den Vermieter.
| Situation | Wer zahlt in der Regel? |
|---|---|
| Ursache im Leitungssystem, zum Beispiel Ablagerungen oder Rohrschaden | Vermieter |
| Verursacher nicht feststellbar | Vermieter |
| Mieter hat nachweislich Feuchttücher, Hygieneartikel oder Essensreste entsorgt | Mieter |
| Mietvertrag enthält Kleinreparaturklausel | Rohrverstopfungen sind davon in der Regel nicht erfasst |
Was gilt bei Klauseln im Mietvertrag?
Kleinreparaturklausel
Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel, nach der Mieter kleinere Reparaturen selbst bezahlen. Rohrverstopfungen werden davon nach verbreiteter Rechtsprechung in der Regel nicht erfasst. Der Grund: Solche Klauseln betreffen Teile, die dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen, etwa Wasserhähne oder Lichtschalter. Rohre gehören nicht dazu.
Umlage auf alle Mieter
Manche Verträge sehen vor, dass bei unbekanntem Verursacher alle Mieter eines Hauses die Kosten anteilig tragen. Solche Klauseln sind nach der Rechtsprechung, unter anderem des OLG Hamm, unwirksam. Wer den Schaden nicht verursacht hat, muss also nicht allein deshalb mitbezahlen, weil er an dieselbe Leitung angeschlossen ist.
So gehen Sie als Mieter richtig vor
- Nutzen Sie den betroffenen Abfluss nicht weiter, um Überschwemmungen zu vermeiden.
- Melden Sie den Schaden unverzüglich dem Vermieter oder der Hausverwaltung, am besten schriftlich oder zusätzlich per E-Mail.
- Dokumentieren Sie die Situation mit Fotos und notieren Sie, wann das Problem aufgetreten ist.
- Warten Sie auf die Rückmeldung des Vermieters, der in der Regel selbst einen Fachbetrieb beauftragt.
- Bitten Sie die Fachkraft, die Ursache der Verstopfung festzuhalten.
Wichtig: Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Jeder Fall und jeder Mietvertrag ist anders. Wenden Sie sich bei Streit über die Kosten an einen Mieterverein oder eine Anwältin beziehungsweise einen Anwalt.
Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Selbst einen Rohrreinigungsdienst beauftragen sollten Mieter nur im Notfall oder wenn der Vermieter auf die Meldung nicht reagiert. Ein Notfall liegt zum Beispiel vor, wenn Abwasser austritt oder die einzige Toilette der Wohnung dauerhaft nicht nutzbar ist. Halten Sie fest, wann und wie Sie den Vermieter informiert haben, und bewahren Sie die Rechnung auf. Lassen Sie sich im Zweifel vorab beim Mieterverein beraten, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Wovon die Kosten einer Reinigung abhängen und worauf Sie bei Angeboten achten sollten, erfahren Sie im Ratgeber Rohrreinigung Kosten.
Verstopfungen vorbeugen
Am einfachsten lassen sich Streitfragen vermeiden, wenn es gar nicht erst zur Verstopfung kommt. Entsorgen Sie Feuchttücher und Hygieneartikel im Restmüll, geben Sie keine Essensreste oder Fett in die Spüle und nutzen Sie Siebe in Dusche und Küche. Leichte Verstopfungen im Siphon lassen sich oft selbst lösen – Tipps dazu finden Sie im Beitrag Abfluss verstopft – was tun? Verzichten Sie als Mieter möglichst auf aggressive chemische Mittel. Wenn Sie doch eines verwenden, tragen Sie Handschuhe und Schutzbrille, lüften Sie gut, mischen Sie keine Mittel und informieren Sie die Fachkraft vor Beginn der Arbeiten.
Wann zum Fachbetrieb?
Läuft das Wasser auch nach dem Reinigen des Siphons nicht ab oder sind mehrere Abläufe betroffen, sollte ein Fachbetrieb die Leitung reinigen. Rohrfachmann arbeitet für Vermieter, Hausverwaltungen und Mieter in Hannover und der Region. Die Fachkraft kann bei der Reinigung festhalten, was sich im Rohr gefunden hat – das kann bei der Klärung der Kostenfrage helfen. Mehr zu unserer Leistung lesen Sie auf der Seite Rohrreinigung.
Häufige Fragen
Toilette verstopft: Wer zahlt als Mieter?
Grundsätzlich der Vermieter. Der Mieter zahlt nur, wenn nachgewiesen ist, dass er die Verstopfung etwa durch Feuchttücher oder Hygieneartikel verursacht hat.
Küchenabfluss verstopft: Wer zahlt die Rohrreinigung?
Auch hier gilt die Grundregel: Der Vermieter trägt die Kosten, es sei denn, er kann nachweisen, dass der Mieter die Verstopfung zum Beispiel durch Essensreste verursacht hat.
Muss ich als Mieter beweisen, dass ich unschuldig bin?
Nein. Grundsätzlich muss der Vermieter darlegen und beweisen, dass die Ursache nicht im Leitungssystem liegt und dass Sie die Verstopfung verursacht haben.
Darf ich selbst einen Rohrreiniger rufen?
Melden Sie den Schaden zuerst unverzüglich dem Vermieter. Selbst beauftragen sollten Sie nur im Notfall oder wenn der Vermieter nicht reagiert. Im Zweifel hilft ein Mieterverein weiter.