Fettabscheider Wartung: Pflichten für Betriebe

Restaurants, Kantinen, Bäckereien und Metzgereien leiten fetthaltiges Abwasser ab. Damit Fette und Öle nicht die Leitungen und den öffentlichen Kanal zusetzen, sind solche Betriebe meist mit einem Fettabscheider ausgestattet. Ob eine Anlage nötig ist, ergibt sich aus den örtlichen Vorgaben. Ein Fettabscheider funktioniert aber nur zuverlässig, wenn er regelmäßig kontrolliert, entleert und gewartet wird. Die Fettabscheider Wartung ist deshalb keine Nebensache, sondern Teil des täglichen Betriebs. Hier erfahren Sie, welche Pflichten die Norm DIN 4040-100 beschreibt und wie Sie den Überblick behalten.

Kurz gesagt: Nach DIN 4040-100 gehören zur Pflege eine mindestens monatliche Eigenkontrolle, eine regelmäßige vollständige Entleerung und Reinigung, eine jährliche Wartung durch Fachkundige und eine Generalinspektion in Abständen von höchstens fünf Jahren. Alle Schritte werden im Betriebstagebuch festgehalten. Zusätzlich gelten die Auflagen Ihrer Kommune.

So arbeitet ein Fettabscheider

Ein Fettabscheider nutzt ein einfaches physikalisches Prinzip: Fette und Öle sind leichter als Wasser und schwimmen auf, schwere Bestandteile wie Speisereste und Sand sinken ab. Die Anlage besteht daher im Kern aus zwei Bereichen:

  • Schlammfang: Hier setzen sich feste, schwere Stoffe ab.
  • Fettsammelraum: Hier sammelt sich die aufschwimmende Fettschicht.
  • Ablauf: Das vorgereinigte Abwasser fließt weiter in die Grundleitung und den Kanal.

Füllen sich Schlammfang oder Fettsammelraum zu stark, sinkt die Abscheidewirkung. Fett gelangt dann in die nachfolgenden Leitungen, lagert sich dort ab und kann Verstopfungen und Geruch verursachen. Wie sich Fett im privaten Haushalt verhält, erklären wir im Beitrag Fett im Abfluss richtig behandeln.

Fettabscheider Wartung nach DIN 4040-100: die Intervalle

Die Norm DIN 4040-100 beschreibt, wie Fettabscheider betrieben und instand gehalten werden. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Punkte zusammen. Je nach Anlage und Behörde können strengere Vorgaben gelten.

MaßnahmeIntervallDurchführung
Eigenkontrollemindestens monatlichsachkundige Person des Betriebs
vollständige Entleerung und Reinigungmindestens monatlich, bei Bedarf häufigernach Vorgabe von Anlage und Behörde
Wartungeinmal jährlichFachkundige
Generalinspektionvor Inbetriebnahme, danach höchstens alle fünf Jahrebetriebsunabhängige Fachkundige

Ein wichtiger Grundsatz gilt dabei immer: Schlammfang und Fettsammelraum sollen nie mehr als halbvoll sein. Wer stark fetthaltig kocht oder viele Gäste hat, erreicht diese Grenze schneller und muss entsprechend öfter entleeren lassen.

Eigenkontrolle und Betriebstagebuch

Die monatliche Eigenkontrolle übernimmt eine sachkundige Person aus Ihrem Betrieb. Sie sollte wissen, worauf zu achten ist, und die Ergebnisse sauber notieren. Typische Prüfpunkte sind:

  1. Füllstand von Schlammfang und Fettsammelraum einschätzen
  2. Zu- und Ablauf auf Rückstau oder Ablagerungen prüfen
  3. Deckel, Dichtungen und Geruchsverschluss auf Schäden kontrollieren
  4. auffälligen Geruch oder Undichtigkeiten festhalten
  5. Datum, Befund und Name im Betriebstagebuch eintragen

Ins Betriebstagebuch gehören außerdem alle Entleerungen, Wartungen, Reparaturen und die Berichte der Generalinspektion. Bei einer Kontrolle durch Kommune oder Netzbetreiber können Sie so nachweisen, dass die Anlage ordnungsgemäß betrieben wird.

In der Praxis hilft ein fester Plan: Tragen Sie Kontrollen, Entleerungen und Wartungstermine als wiederkehrende Termine in den Kalender ein und legen Sie fest, wer bei Urlaub oder Schichtwechsel vertritt. Notieren Sie außerdem die Kontaktdaten des Entsorgungsbetriebs und der Fachkundigen direkt im Betriebstagebuch. So geht im Alltag kein Termin verloren.

Fettabscheider Reinigung und Generalinspektion

Bei der vollständigen Entleerung wird der gesamte Inhalt abgesaugt und die Anlage gereinigt. Die jährliche Wartung durch Fachkundige geht darüber hinaus: Hier werden unter anderem Bauteile, Funktion und Zustand der Anlage überprüft.

Die Generalinspektion ist die umfassendste Prüfung. Sie findet vor der Inbetriebnahme und danach in Abständen von höchstens fünf Jahren statt und wird von betriebsunabhängigen Fachkundigen durchgeführt. Dazu gehört auch eine Dichtheitsprüfung. Vorher muss der Abscheider vollständig entleert und gereinigt werden. Planen Sie den Termin deshalb frühzeitig und stimmen Sie die Entleerung darauf ab.

Wichtig: Die konkreten Auflagen legt die Kommune bzw. der Netzbetreiber fest, etwa in der Abwassersatzung oder in einer Genehmigung. Diese können von den allgemeinen Angaben der Norm abweichen. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Stelle nach, welche Intervalle für Ihre Anlage gelten.

Typische Fehler im Betrieb

Viele Probleme mit Fettabscheidern entstehen im Alltag und lassen sich vermeiden:

  • Entleerungen werden aufgeschoben, bis der Abscheider überläuft.
  • Heißes Spülwasser in großen Mengen löst das Fett kurzzeitig und spült es weiter in die Leitung.
  • Speisereste und Frittierfett werden über den Ausguss entsorgt statt getrennt gesammelt.
  • Das Betriebstagebuch wird lückenhaft oder gar nicht geführt.
  • Neue Mitarbeiter werden nicht in die Eigenkontrolle eingewiesen.

Auch die Leitungen vor und hinter dem Abscheider verdienen Aufmerksamkeit. Setzen sich dort Fettablagerungen fest, hilft oft nur eine fachgerechte Spülung. Wie eine solche Reinigung abläuft, zeigt unser Beitrag zum Ablauf der Kanalreinigung.

Wann zum Fachbetrieb?

Staut sich Wasser vor dem Abscheider, riecht es auffällig oder sind die Leitungen trotz regelmäßiger Entleerung immer wieder zugesetzt, sollten Fachleute die Ursache prüfen. Rohrfachmann unterstützt Betriebe in Hannover und der Region beim Abscheider-Service rund um die Leitungen: Wir spülen Zu- und Ablaufleitungen per Hochdruckspülung, entfernen Ablagerungen in Leitungen und Schächten mit Saugtechnik und führen die Dichtheitsprüfung am Abscheider durch. Entleerung und Entsorgung des Inhalts sowie die Generalinspektion übernehmen dafür vorgesehene Fachbetriebe bzw. betriebsunabhängige Fachkundige.

Häufige Fragen

Wer darf die monatliche Eigenkontrolle durchführen?

Eine sachkundige Person des Betriebs. Sie sollte in Aufbau und Funktion der Anlage eingewiesen sein und die Ergebnisse im Betriebstagebuch dokumentieren.

Reicht eine Entleerung pro Monat immer aus?

Nicht unbedingt. Monatlich ist das Mindestmaß. Entscheidend ist, dass Schlammfang und Fettsammelraum nie mehr als halbvoll sind. Je nach Anlage und Behörde kann daher eine häufigere Entleerung nötig sein.

Was unterscheidet Wartung und Generalinspektion?

Die Fettabscheider Wartung findet jährlich durch Fachkundige statt und prüft Funktion und Bauteile. Die Generalinspektion ist umfassender, schließt eine Dichtheitsprüfung ein und wird von betriebsunabhängigen Fachkundigen in Abständen von höchstens fünf Jahren durchgeführt.

Wo erfahre ich, welche Auflagen für meinen Betrieb gelten?

Bei Ihrer Kommune bzw. dem zuständigen Netzbetreiber. Maßgeblich sind die örtliche Abwassersatzung und gegebenenfalls Auflagen aus einer Genehmigung.